Emissionsschutzdächer haben sich bewährt.

Zeltdächer sind die am häufigsten verwendeten Güllebehälterabdeckung. Sie werden überwiegend mit Mittelstütze gebaut, um die Belastung der Behälterwand zu reduzieren und um Material und Kosten für die Unterkonstruktion einzusparen. Da Zeltdächer in der Regel mit Bedienöffnungen versehen werden, bestehen hier kaum Einschränkungen in Bezug auf die Rührtechnik.

Die emissionsmindernde Wirkung der Zeltdächer ist sehr gut. Ihr Wirkungsgrad liegt für Geruch und Ammoniak 90% bis 95%. Neben der emissionsmindernden Wirkung ist bei Zeltdächern von Vorteil, dass kein Regenwasser in den Behälter gelangt, was die nutzbare Lagerkapazität einschränkt und zusätzlich Ausbringungskosten verursacht.

Zeltdächer sind auf fast allen bestehenden Güllehochbehälter nachrüstbar.

Rostfreie Stahlratschen

sorgen für eine flexible, langlebige Befestigung der Dachmembran.

Seilführung

Um das Verschließen der Serviceöffnungen bei Verwendung von Taumotorrührwerken zu ermöglichen, bieten wir Optional eine Seilführung (Halbmond) an, welche das Drahtseil innerhalb der Serviceöffnung führt. Dadurch kann die Öffnung komplett verschlossen werden und dennoch der Rührwerksgalgen bedient werden. Bei Rührwerkswartung oder ähnlichem, kann man diese Seilführung öffnen und das Rührwerk problemlos Entnehmen.

Dachdurchführung

Dachdurchführung, Überwandbefüllung DN 160, mit aufgeschraubter Verstärkung.

Mittelstütze

Die Mittelstütze besteht aus Hartholz (Bongossi), die nach statischen Vorgaben berechnet wird. Gegen Aufpreis ist auch eine V4A-Mittelsäule realisierbar.

Montage/Montagebedingungen

Die Montage des Silodaches wird von speziell dafür ausgebildeten Monteuren durchgeführt. Um eine reibungslose Montage zu gewährleisten, sind vom Kunden folgende Vorbedingungen zu erfüllen:

  • Vollständige Entleerung und Säuberung des Behälters vor Montagebeginn
  • Ebener und nicht abschüssiger Behälterboden
  • Gute Erreichbarkeit des Behälters für LKW, Kran und Montagewagen
  • Bereitstellung von Strom bis Bauhöhe
  • Rund um den Behälter sollte ein minimal 250 cm breiter und flacher Streifen vorhanden sein, so dass mit einer Leiter bis zu einer maximalen Höhe von 6 mtr. gearbeitet werden kann.
  • Bei Behältern mit einer Höhe von über 600 cm ist gesetzlich der Einsatz von Hebebühnen erforderlich. Hierfür ist rund um den Behälter eine flache Fläche in einer Breite von mindestens 350 cm anzulegen.

Sollte eine oder mehrere von diesen Montagebedingungen nicht zu erfüllen sein, muss unbedingt unmittelbar vor Montagebeginn eine Meldung hierüber erfolgen.

Um unnötige Warte-, Reise- und Räumungskosten während der Montage zu vermeiden, bitten wir um Zusendung von aussagekräftigen Fotos der Bedingungen auf der Baustelle. Eventuell auftretende Mehrkosten aufgrund der Nichterfüllung der zuvor genannten Montagebedingungen werden an den Auftraggeber weiterbelastet.

Wanddurchgänge

Alle Wanddurchgänge sollten sich idealerweise minimal  50 cm unterhalb der Behälterkrone befinden. Sollte dieses nicht der Fall sein, so sind die exakten Positionen der jeweiligen Wanddurchgänge spätestens bei Auftragserteilung anzugeben, so dass die benötigten Vorkehrungen getroffen werden können.

Wetterbedingungen

Die Montage kann nicht erfolgen bei einer Windstärke über 3 Beaufort, starken Regen und/oder Schneefall und/oder Temperaturen unter +5 Grad Celsius. In dem Fall wird ein neuer Montagetermin vereinbart.